...wenn der Melder klingelt
Leider kann das THW seine Einsatzzeiten nicht selbst wählen. Sie kommen dann, wenn man gerade das Essen gemacht hat, sich die Schuhe für eine Wanderung anzieht oder auch am Arbeitsplatz ist.
§3 Absatz 1 im Gesetz über das Technische Hilfswerk regelt die Rechtsverhältnisse genau:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Nehmen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. Versicherungsverhältnisse in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung werden durch den Dienst im Technischen Hilfswerk nicht berührt. Die Sätze 1 und 2 gelten für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter entsprechend.
Aber es geht nur mit- und nicht gegeneinander...
Wir wissen, dass man im Leben Kompromisse eingehen muss. Ehrenamt kann zwar zeitlich beschränken, aber es gibt einem Arbeitnehmer unglaublich viele Fähigkeiten mit auf den Weg. Vom richtigen Handeln unter Druck, dem schnellen Erfassen komplexer Problemstellungen bis zur Stärkung der Teamfähigkeit. Viele Einsatzkräfte reifen durch ihre Mitgliedschaft und dem Einsatzdienst im THW auch beruflich.
Daher, verehrte Arbeitgeber, liebe Vorgesetze, Bitten wir Sie an dieser Stelle direkt um ihren kleinen Beitrag Frankenthal, die Pfalz und im Falle des überregionalen Einsatzes Deutschland ein Stück sicherer zu machen. Wir wissen wie hart heutzutage Schichten personell beplant werden, wie eng der Zeitplan einer Projektrealisierung gestrickt ist. was es bedeutet wenn temporär Fachwissen verloren geht. Wir sprechen hier auch als Angestellte, Vorgesetzte und Unternehmensinhaber, denn das bedeutet Ehrenamt! Hilfe von Bürgern für Bürger. Diesmal müssen Sie helfen!
Unterstützung als Arbeitgeber
Mitverantwortung ist Ehrensache
Die Unternehmen wissen um die ehrenamtliche Verantwortung ihrer Mitarbeiter und haben Verständnis für die Anforderungen im Einsatz. Sie übernehmen Mitverantwortung für den Bevölkerungsschutz und profitieren davon auch als Unternehmen:
- Ehrenamtsfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber für motivierte Mitarbeiter
- Als Partner des THW leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gefahrenabwehr ihrer Region
- Sie können ihr Engagement positiv für ihr Image und ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.
Verantwortung und Verständnis
Die THW-Helferinnen und -Helfer erbringen im Beruf ihre Leistung und erfüllen im THW einen gesetzlichen Auftrag - ein Spannungsfeld, das von beiden Seiten Verständnis erfordert und die Bereitschaft, einander entgegenzukommen.
Die Ausbildung zu Spezialisten in der Gefahrenabwehr findet überwiegend in der Freizeit statt. Im Einsatzfall, aber auch zur Ausbildung besonderer Funktionen ist es jedoch erforderlich, dass Helferinnen und Helfer auch während der Arbeitszeit zum Dienst im THW herangezogen werden.
Den THW-Helferinnen und -Helfern, aber auch den Arbeitgebern sollen dadurch keine Nachteile entstehen. Dem Arbeitgeber wird daher auf Antrag der entstehende Lohnausfall inklusive aller Sozialleistungen erstattet. (§ 3 THW-Gesetz).
Engagiert im THW - engagiert im Beruf
Die soziale Kompetenz der Mitarbeiter ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für jedes Unternehmen. Mit Teamgeist, Kreativität und verlässlichem Engagement bewähren sich THW-Helferinnen und -Helfer im Einsatz und an ihrem Arbeitsplatz.
In der THW-Ausbildung und im THW-Dienst erwerben sie sich Schlüsselqualifikationen, von denen auch Sie als Arbeitgeber profitieren:
- Fachkompetenz (technische Ausbildung, Praxiserfahrung im Einsatz ...)
- Persönlichkeit (Toleranz, Teamgeist, Belastbarkeit, Verlässlichkeit,
Verantwortung, Eigenintiative ...) - Soziale Kompetenz (Kommunikation, Kooperation, Konfliktlösung ...)
- Führungskompetenz (Führung, Motivation, Ausbildung ...)
Verfahrensweisen
Das THW informiert den Arbeitgeber schriftlich von der notwendigen Freistellung des Arbeitnehmers. Im Einsatzfall kann es vorkommen, dass diese Information kurzfristig und telefonisch durch den Arbeitnehmer vorgenommen wird. Dann erfolgt aber zumindest während oder nach dem Einsatz eine entsprechende schriftliche Information durch das THW. Gleichzeitig wird dem Arbeitgeber ein Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen übersendet.
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer das reguläre Arbeitsentgelt fort, als wäre der Arbeitnehmer normal zur Arbeit erschienen. Der Arbeitgeber berechnet dann aber seine Erstattungsansprüche gegenüber dem Bund mittels des Antrages auf Erstattung fortgewährter Leistungen und an Hand des jeweils beiligenden Merkblattes und schickt den Erstattungsantrag an die zuständige THW-Regionalstelle.
Diese prüft die sachliche und rechnerische Richtigkeit und weist die Zahlung über die Bundeskasse an. Dieser Vorgang dauert in der Regel zwischen 7 und 14 Tagen. Bitte beachten Sie bei der Prüfung des Zahlungseinganges, dass die Zahlung durch die Bundeskasse erfolgt und das THW i.d.R. nicht als Einzahler genannt wird.
Über Rückfragen zu der Abwesenheit von Einsatzkräften, der Kostenkompensation oder generellen Anliegen freuen wir uns sehr!